Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.03.1997

Rechtsprechung
   BGH, 08.04.1997 - 1 StR 56/97   

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https://dejure.org/1997,4755
BGH, 08.04.1997 - 1 StR 56/97 (https://dejure.org/1997,4755)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1997 - 1 StR 56/97 (https://dejure.org/1997,4755)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1997 - 1 StR 56/97 (https://dejure.org/1997,4755)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers, die sich lediglich gegen die verhängte Rechtsfolge richtet

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Durchführung einer Tat im Zustand tiefgreifender Bewußtseinsstörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 296
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.06.1995 - 3 StR 72/95

    Affekt - Affekthandlung - Tiefgreifende Bewußtseinsstörung - Seelische Störung -

    Auszug aus BGH, 08.04.1997 - 1 StR 56/97
    Daneben hätte das Landgericht aber das tatnahe Verhalten des Angeklagten berücksichtigen und in seine Abwägung einbeziehen müssen, Inwieweit dies Rückschlüsse auf eine schwere Erschütterung des Persönlichkeitsgefüges zur Tatzeit zuließ (vgl. BGHR StGB § 21 Affekt 7).
  • BGH, 30.11.1990 - 2 StR 230/90

    Anforderungen an Absehen der Verfolgung von Straftaten - Affektiver

    Auszug aus BGH, 08.04.1997 - 1 StR 56/97
    Von diesen hätte das Landgericht hier jedenfalls nicht die gegen eine tiefgreifende Bewußtseinsstörung sprechenden Umstände außer acht lassen dürfen: Daß der Angeklagte bereits zuvor seine Vorstellungen mit Gewalt und Brutalität durchzusetzen versuchte, daß er seine Ehefrau in der Zeit vor der Tat mehrfach mit dem Tode bedrohte (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 13) und ihm - so das Landgericht - auch "außerhalb des Affekts der Tötungsgedanke nicht fremd war"; weiterhin, daß er bei der polizeilichen Vernehmung eine detaillierte Erinnerung an den Streit, den Tatablauf und sein Nachtatverhalten hatte und daß etwaige vegetative, psychomotorische und psychische Begleiterscheinungen heftiger Affekterregung nicht berichtet worden sind.
  • BGH, 18.09.2002 - 2 StR 125/02

    Totschlag; direkter Vorsatz; bedingter Vorsatz; verminderte Schuldfähigkeit;

    Diese notwendige Gesamtwürdigung, die hier insbesondere das - gegen einen Affekt sprechende (vgl. u. a. BGH NStZ 1995, 539; 1999, 508; NStZ-RR 1997, 296) - Nachtatverhalten einschließen mußte, hat das Landgericht, das sich insoweit den Ausführungen eines psychiatrischen Sachverständigen angeschlossen hat, im Ergebnis ausreichend vorgenommen.
  • BGH, 28.09.2004 - 1 StR 317/04

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Affekt und gegenindizierende

    Bei diesen in den Urteilsgründen enthaltenen Aufzählungen handelt es sich um das Prüfschema nach Prof. Saß (sog. "Saß-Kriterien", im Wortlaut wiedergegeben z.B. bei Theune NStZ 1999, 273, 274 und bei Tondorf in Anwaltshandbuch Strafrecht Kap. D, Rz. 44), auf das die Rechtsprechung schon vielfach hingewiesen hat (vgl. z.B. BGH StV 1990, 439; BGHR StGB § 20 Affekt 3; BGH NStZ-RR 1997, 296 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.08.1997 - 5 StR 442/97

    Minder schwerer Fall des Todschlags - Revision wegen Verletzung materiellen

    Eine Revision, die sich allein gegen die verhängte Rechtsfolge richtet, ist unzulässig (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 1; BGH, Beschluß vom 8. April 1997 - 1 StR 56/97 [2] -).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.03.1997 - 5 StR 21/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4808
BGH, 19.03.1997 - 5 StR 21/97 (https://dejure.org/1997,4808)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1997 - 5 StR 21/97 (https://dejure.org/1997,4808)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1997 - 5 StR 21/97 (https://dejure.org/1997,4808)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorhersehbarkeit des Todeseintritts bei schweren und lang andauernden Gewalthandlungen trotz nachhaltiger Verminderung der Erkenntnisfähigkeit des Täters auf Grund Alkoholeinflusses - Vorhersehbarkeit des Todes eines misshandelten Opfers in der konkreten Tatsituation ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 226

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 296
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.06.1993 - 5 StR 262/93

    Gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzung der Zurechnung

    Auszug aus BGH, 19.03.1997 - 5 StR 21/97
    Die mit Hilfe eines Sachverständigen gewonnene Beurteilung des Tatrichters, beide Angeklagten seien während der gesamten Tatzeit nicht schuldunfähig gewesen, ist nicht zu beanstanden (vgl.BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 14).

    Die Vorhersehbarkeit des Todeseintritts kann bei so schweren und lang andauernden Gewalthandlungen, wie sie hier vorliegen, nicht einmal dann fraglich sein, wenn die Erkenntnisfähigkeit der Täter wegen ihrer alkoholbedingten Bewußtseinstrübung nachhaltig vermindert war (vgl. dazu BGHR StGB § 226 Todesfolge 7).

  • LG Berlin, 03.07.2009 - 1 Kap Js 603/07

    Tödlicher Ausgang eines Wetttrinkens

    Auf die einzelnen physischen Vorgänge, die als Folge der Körperverletzung im konkreten Fall den Tod herbeiführen, braucht sich die Vorhersehbarkeit nicht zu erstrecken (vgl. BGH, NStZ-RR 97, 296).
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 27/03

    Körperverletzung mit Todesfolge (Fahrlässigkeit; Vorhersehbarkeit; objektive

    An dieser klaren Bewertung kann regelmäßig auch der Umstand erheblicher alkoholischer Beeinträchtigung des Täters nichts ändern (vgl. dazu BGHR StGB § 226 (a.F.) Todesfolge 6 und 7; BGH NStZ-RR 1997, 296).

    Bei dieser Sachlage kann der Senat von sich aus den Schuldspruch - der Anklage gemäß - auf Körperverletzung mit Todesfolge umstellen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 296, 297).

  • BGH, 13.01.2010 - 2 StR 428/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei der Prüfung des Tötungsvorsatzes

    Dabei hätte es sich auch damit auseinandersetzen müssen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls bei schweren und lang andauernden Gewalthandlungen die Erkenntnisfähigkeit trotz alkoholbedingter Bewusstseinstrübung kaum fraglich sein kann (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 296).
  • LG Stuttgart, 24.07.2002 - 9 Ks 115 Js 86771/01

    Totschlag in einem besonders schweren Fall und Verhängung einer lebenslangen

    Dies hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich betont in der Entscheidung vom 19. März 1997 und dabei besonders hervorgehoben, dies sei nicht einmal fraglich, wenn die Erkenntnisfähigkeit eines Täters wegen seiner alkoholbedingten Bewusstseinstrübung nachhaltig vermindert gewesen ist (Aktenzeichen 5 StR 21/97, veröffentlicht in NStZ-RR 1997, 296).
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